Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die gewählte Interessenvertretung schwerbehinderter und ihnen gelichgestellter Menschen in Betrieben und Dienststellen. Ihre Hauptaufgabe ist es, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben zu fördern und ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten.
Die SBV setzt sich dafür ein, dass schwerbehinderte Menschen gleichberechtigt am Arbeitsleben teilhaben können.
Sie vertritt die individuellen und kollektiven Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber.
Die SBV steht schwerbehinderten Mitarbeitern beratend und helfend zur Seite und unterstützt sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
Sie achtet darauf, dass Gesetze, Verordnungen und Betriebsvereinbarungen zum Schutz schwerbehinderter Menschen eingehalten werden.